Landgang Altona Logo

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Landgang Altona

§ 1 Anwendungsbereich
1.    Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
       gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2.    Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
       Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
       getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
       selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
       kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind
       natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
       Personengesellschaften, mit denen in Geschäfts-
       beziehungen getreten wird, die in Ausübung einer
       gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
       handeln. Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind
       sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3.    Abweichende entgegenstehende oder ergänzende
       Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst
       bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
       Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Kostenanschlag, Vergütungen
1.    Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend.
2.    Verpackung und Versand werden zusätzlich berechnet.
3.    Reise-bzw. Verpflegungskosten (sog. Spesen), die im
       Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit und Auftrags-
       abwicklung entstehen, werden anhand von Belegen den
       Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Leistungen
1.    Landgang Altona organisiert und veranstaltet
       themenbezogene Stadtteilführungen für Geschäfts- und
       Privatkunden.
2.    Landgang berät den Kunden hinsichtlich anderer
       Anbieter (Location etc.) und vermittelt Angebote und
       Leistungen dieser Leistungsträger.
3.    Die empfohlenen und die sonstigen in Katalogen und
       Prospekten ausgeschriebenen Leistungen erbringt der
       Leistungsträger eigenverantwortlich und auf eigene
       Rechnung.
§ 4 Vertragsabschluß
       Mit der Anmeldung zu einer Stadtteilführung bietet der
       Kunde Landgang Altona den Abschluß eines Vertrages
       verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich,
       schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen. Mit
       der Annahme des Angebotes durch Übersendung der
       Auftragsbestätigung durch Landgang Altona kommt der
       Vertrag zustande. Landgang Altona ist berechtigt, das
       Angebot zum Vertragsabschluß innerhalb von zwei
       Wochen anzunehmen.
§ 5 Vergütung
1.    Die Vergütung für die Stadtteilführungen richtet sich
       nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen.
2.    Die Vergütung für Beratungs- oder Vermittlungs-
       leistungen wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
3.    Leistungen fremder Anbieter rechnet der jeweilige
       Leistungsträger direkt mit dem Kunden ab.
§ 6 Pflichten des Kunden
       Die Auftragsbestätigung ist bei Empfang auf
       Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Eine
       offensichtliche Abweichung hat der Kunde Landgang
       Altona gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1.    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
       sich die  Haftung von Landgang Altona auf den
       vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
       Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
       fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
       Vertreter von Landgang Altona oder seiner
       Erfüllungsgehilfen.
2.    Gegenüber Unternehmern haftet Landgang Altona bei
       leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
       Vertragspflichten nicht.
3.    Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht
       bei Landgang Altona zurechenbaren Körper- und
       Gesundheitsschäden oder bei Landgang Altona
       zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Bedingungen für die Beratungsleistung
      Tritt Landgang Altona als Berater für Veranstaltungs-
       leistungen wie Locationanmietungen, Catering oder
       künstlerische Leistungen etc. auf, so gelten hinsichtlich
      des abzuschließenden Vertrages die jeweiligen
      Bedingungen des fremden Vertragspartners.
§ 9 Mängelanzeige
      Sollten bei Erbringung der eigenen Leistung
      offensichtliche Mängel für den Kunden erkennbar sein,
      so hat er, diese Landgang Altona umgehend anzuzeigen.
§ 10 Rücktritt
      Tritt der Kunde von der verbindlichen Buchung zurück
      oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch,
      hat Landgang Altona einen Anspruch auf folgende
      gestaffelte Ausfallvergütung:
      Absage bis eine Woche vorher - 40 Prozent der
      vereinbarten Vergütung, Absage bis 3 Tage vorher
      - 60 Prozent der vereinbarten Vergütung, Absage einen
      Tag vorher - 80 Prozent der vereinbarten Vergütung und
      bei Nichterscheinen die volle vereinbarte Vergütung. Der
      Wunsch  nach Umbuchung oder Terminänderung ist
      Landgang Altona möglichst frühzeitig (mind. 48 Std. vor
      Beginn der Veranstaltung) mitzuteilen. Landgang Altona
      wird sich dann bemühen, die Buchung dem Wunsch des
      Kunden entsprechend zu ändern. Dem Kunden bleibt
      unbenommen nachzuweisen, dass durch den etwaigen
      Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden für Landgang
      Altona entstanden ist.
§ 11 Weitere Bestimmungen
1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
       Deutschland.
2.    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
       öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher
       Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für
       alle Streitigkeiten aus diesem Geschäftssitz des
       Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
       allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat  oder der
       Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
       der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
       Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-
       bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
       werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
       Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
       unwirksamen Regelungen werden ersetzt, wobei der
       wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst
       nahe kommen soll.
© Landgang Altona, Nicole Nebel

Copyright © 2024 Landgang Altona. Created and powered by uc.net