AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Landgang Altona
§ 1 Anwendungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäfts-
beziehungen getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Kostenanschlag, Vergütungen
1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend.
2. Verpackung und Versand werden zusätzlich berechnet.
3. Reise-bzw. Verpflegungskosten (sog. Spesen), die im
Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit und Auftrags-
abwicklung entstehen, werden anhand von Belegen den
Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Leistungen
1. Landgang Altona organisiert und veranstaltet
themenbezogene Stadtteilführungen für Geschäfts- und
Privatkunden.
2. Landgang berät den Kunden hinsichtlich anderer
Anbieter (Location etc.) und vermittelt Angebote und
Leistungen dieser Leistungsträger.
3. Die empfohlenen und die sonstigen in Katalogen und
Prospekten ausgeschriebenen Leistungen erbringt der
Leistungsträger eigenverantwortlich und auf eigene
Rechnung.
§ 4 Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung zu einer Stadtteilführung bietet der
Kunde Landgang Altona den Abschluß eines Vertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich,
schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen. Mit
der Annahme des Angebotes durch Übersendung der
Auftragsbestätigung durch Landgang Altona kommt der
Vertrag zustande. Landgang Altona ist berechtigt, das
Angebot zum Vertragsabschluß innerhalb von zwei
Wochen anzunehmen.
§ 5 Vergütung
1. Die Vergütung für die Stadtteilführungen richtet sich
nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen.
2. Die Vergütung für Beratungs- oder Vermittlungs-
leistungen wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
3. Leistungen fremder Anbieter rechnet der jeweilige
Leistungsträger direkt mit dem Kunden ab.
§ 6 Pflichten des Kunden
Die Auftragsbestätigung ist bei Empfang auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Eine
offensichtliche Abweichung hat der Kunde Landgang
Altona gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung von Landgang Altona auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter von Landgang Altona oder seiner
Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Unternehmern haftet Landgang Altona bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht
bei Landgang Altona zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Landgang Altona
zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Bedingungen für die Beratungsleistung
Tritt Landgang Altona als Berater für Veranstaltungs-
leistungen wie Locationanmietungen, Catering oder
künstlerische Leistungen etc. auf, so gelten hinsichtlich
des abzuschließenden Vertrages die jeweiligen
Bedingungen des fremden Vertragspartners.
§ 9 Mängelanzeige
Sollten bei Erbringung der eigenen Leistung
offensichtliche Mängel für den Kunden erkennbar sein,
so hat er, diese Landgang Altona umgehend anzuzeigen.
§ 10 Rücktritt
Tritt der Kunde von der verbindlichen Buchung zurück
oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch,
hat Landgang Altona einen Anspruch auf folgende
gestaffelte Ausfallvergütung:
Absage bis eine Woche vorher - 40 Prozent der
vereinbarten Vergütung, Absage bis 3 Tage vorher
- 60 Prozent der vereinbarten Vergütung, Absage einen
Tag vorher - 80 Prozent der vereinbarten Vergütung und
bei Nichterscheinen die volle vereinbarte Vergütung. Der
Wunsch nach Umbuchung oder Terminänderung ist
Landgang Altona möglichst frühzeitig (mind. 48 Std. vor
Beginn der Veranstaltung) mitzuteilen. Landgang Altona
wird sich dann bemühen, die Buchung dem Wunsch des
Kunden entsprechend zu ändern. Dem Kunden bleibt
unbenommen nachzuweisen, dass durch den etwaigen
Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden für Landgang
Altona entstanden ist.
§ 11 Weitere Bestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher
Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Geschäftssitz des
Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksamen Regelungen werden ersetzt, wobei der
wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommen soll.
© Landgang Altona, Nicole Nebel